Veranstaltung: | Gründungsversammlung |
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Antragsteller*in: | Merfin Demir (KV Mettmann) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.09.2021, 14:42 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A2NEU5: Geschäftsordnung
Antragstext
§ 1 Präambel
Der Name des Netzwerkes lautet "BUNT Grün NRW“. Das Netzwerk steht ALLEN Black
and Indigineous People of Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten
Diskriminierungserfahrungen offen. Insbesondere sind Women of Colour mit Ihrer
Mehrfachdiskriminierung eingeladen, in dem Netzwerk mitzuarbeiten.
§ 2 Arbeitsrahmen
Wir als Bunt Grün NRW verstehen uns als geschützter Raum für BIPoCs und Menschen
mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen. Innerhalb unseres Empowerment-
Netzwerks können wir unsere Positionen entwickeln, Sachverhalte aus unserer
Perspektive beleuchten, unsere Erfahrungen austauschen und uns gegenseitig bei
der Entfaltung unseres Potentials unterstützen.
Wir bieten uns aktiv als erste innerparteiliche Anlaufstelle für Betroffene von
Diskriminierung und Benachteiligung an sowie als Mediator*in bei
innerparteilichen Konflikten an.
Als Empowerment-Netzwerk arbeiten wir an der Weiterentwicklung der
Parteistrukturen von Bündnis90/Die Grünen und Grüne Jugend mit hin zu mehr
Vielfalt und mehr rassismuskritischen Bewusstseins, stellen Arbeitszusammenhänge
zu außerparlamentarischen Bewegungen, Organisationen und wissenschaftlichen
Institutionen her und stehen den Parteigremien und Fraktionen auf allen Ebenen
beratend zur Seite.
Bunt Grün NRW sieht sich als ergänzendes Netzwerk der Partei.
§ 3 Entscheidungsfindung
Das Empowerment-Netzwerk arbeitet zunächst konsensorientiert. Es versucht,
Beschlüsse und Entscheidungen - unter Einbeziehung aller mitwirkenden Mitglieder
des Netzwerkes im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses- herbeizuführen.
Sollte ein Konsens nicht zustande kommen, wird eine Abstimmung durchgeführt.
Stimmberechtigt sind hierbei ausschließlich Black and Indigineous People of
Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen, die
entweder Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen und/oder Grüne Jugend und
zusätzlichin den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal an einer
Sitzung des Empowerment-Netzwerkes teilgenommen haben, sind.
§ 4 Funktionen einzelner Mitglieder
Die Gesamtheit des Teilnehmer:innen-Kreises wird als Gesamtforum bezeichnet, die
sich zumindest einmal im Quartal eines Kalenderjahres versammelt.
Unter dieser Maßgabe ist aus dem Teilnehmer:innen-Kreises heraus ein
Koordinator:innen-Kreis zu wählen. Der Koordinator:innen-Kreis besteht aus zehn
Personen (aus jedem Bezirskverband in NRW 2 Personen, mindestens die Hälfte
hiervon Frauen of Colour). Mind. zwei Personen aus dem Koordinator:innen-Kreis
sollten Antischwarzen-Rassismus ausgesetzt sein und mindestens zwei Mitglieder
sollten von der Grünen Jugend sein. Der Koordinator:innen-Kreis arbeitet
untereinander gleichberechtigt und auf der Basis des Konsenses. Sie müssen
Mitglieder der Grünen Partei oder Grünen Jugend sein und das Empowerment-
Netzwerk administrativ tätig sowie seine Interessen gegenüber der Partei und
nach außen hin vertreten.
Aus dem Teilnehmer:innenkreis heraus ist eine Fachgruppe-Empowerment mit sechs
Mitgliedern, davon mindestens die Hälfte Frauen of Colour, zu wählen. Mindestens
ein Mitglied sollte Antischwarzem Rassismus ausgesetzt sein und mindestens ein
Mitglied sollte aus der Grünen Jugend stammen. Die Aufgabe der Fachgruppe
"Empowerment" ist die konzeptionelle und methodische (Weiter-) Entwicklung von
Schutzräumen, Empowerment und Powersharing, die der Gesamtforum zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Es hat vor allem die Aufgabe, in die Partei
hinein zu wirken, ohne jedoch eine organisatorische Aufgabe zu übernehmen.
Der Koordinator:innen-Kreis und die Fachgruppe "Empowerment" beschließen einen
Abstimmungs-, Arbeits- und Kommunikationsrahmen, der das Zusammenwirken und die
Aufgabenteilung festlegt.
Einzelne weitere administrative und organisatorische Aufgaben können an weitere
Mitglieder des Netzwerkes erteilt werden. Die Mitarbeit aller Teilnehmer:innen
ist
ausdrücklich erwünscht.
Die Zeitdauer bis zur Neuwahl beträgt zwei Jahre. Für die Wahl entscheidet die
Mehrheit der Stimmen (ohne Enthaltungen). An der Wahl können nur Mitglieder der
Partei Bündnis 90/
die Grünen und/oder Grüne Jugend teilnehmen, die in den letzten zwölf Monaten
mindestens zwei Mal am Netzwerk teilgenommen haben. Einzelne weitere
administrative und organisatorische Aufgaben können aber an weitere Mitglieder
des Netzwerkes verteilt werden.
Sollte eine Person im Koordinator:innen-Kreis ihre Funktion vorzeitig ablegen
(z.B. auf eigenen Wunsch oder Abwahl), so ist bis zur übernächsten Sitzung ein/e
neue Person durch das Netzwerk nachzuwählen.
Für die Nachwahl gelten die gleichen Bedingungen wie für die ordentliche Wahl.
Als Abwahlkriterium für ein Mitglied des Netzwerkes, das eine Funktion im
Netzwerk ausübt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Abwahltermin erfolgt
nach
Vorschlag erst zum nächsten Treffen des Arbeitskreises.
§ 5 Formalia
Die Sitzungsleitung wird am Sitzungstag bestimmt.
Die Einladefrist zu einer Sitzung des Arbeitskreises beträgt zehn Tage.
Redner:innen-Listen werden genderquotiert geführt, Frauen* und Männer* reden
abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen* erschöpft, sind die versammelten
stimmberechtigten Frauen* zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
§ 6 Anträge
Die Antragsfrist beträgt bis zu zwei Tage vor der nächsten Sitzung.
Die Antragsfrist für eine Abwahl beträgt 14 Tage.
§ 7 Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Empowerment-Netzwerkes geändert werden.
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