Veranstaltung: | Gründungsversammlung |
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Antragsteller*in: | Merfin Demir (KV Mettmann) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.09.2021, 14:39 |
Antragshistorie: | Version 1(06.04.2021) Version 1(16.04.2021) Version 1(16.04.2021) Version 1(16.04.2021) Version 1(29.04.2021) Version 1(29.04.2021) Version 1(29.04.2021) Version 1(29.04.2021) Version 1(30.04.2021) Version 1(30.04.2021) Version 1(30.04.2021) Version 1(30.04.2021) Version 1(26.05.2021) Version 1(26.05.2021) Version 1(26.05.2021) Version 1(28.09.2021) Version 1(28.09.2021) Version 1(28.09.2021) Version 1(28.09.2021) |
A2NEU13: Geschäftsordnung
Antragstext
§ 1 Präambel
Der Name des Netzwerkes lautet "BUNT GRÜN NRW“. Das Netzwerk steht ALLEN BIPoC
und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen offen, die Mitglied
der GRÜNEN oder der GRÜNEN JUGEND sind. offen. Insbesondere sind Women of Colour
mit Ihrer Mehrfachdiskriminierung eingeladen, in dem Netzwerk mitzuarbeiten.
§ 2 Arbeitsrahmen
Wir als Bunt Grün NRW verstehen uns als geschützter Raum für BIPoCs und Menschen
mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen. Innerhalb unseres Empowerment-
Netzwerks können wir unsere Positionen entwickeln, Sachverhalte aus unserer
Perspektive beleuchten, unsere Erfahrungen austauschen und uns gegenseitig bei
der Entfaltung unseres Potentials unterstützen.
Wir bieten uns aktiv als erste innerparteiliche Anlaufstelle für Betroffene von
Diskriminierung und Benachteiligung, sowie als Mediator*in bei innerparteilichen
Konflikten an. an.
Als Empowerment-Netzwerk arbeiten wir an der Weiterentwicklung der
Parteistrukturen von Bündnis90/Die Grünen NRW und Grüne Jugend NRW mit hin zu
mehr Vielfalt und mehr rassismuskritischen Bewusstseins, stellen
Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegungen, Organisationen und
wissenschaftlichen Institutionen her und stehen den Parteigremien und Fraktionen
auf allen Ebenen beratend zur Seite.
Bunt Grün NRW sieht sich als ergänzendes Netzwerk der Partei.
§ 3 Entscheidungsfindung
Das Empowerment-Netzwerk arbeitet zuerst konsensorientiert. Es versucht
Beschlüsse und Entscheidungen, unter Einbeziehung aller mitwirkenden Mitglieder
des Netzwerkes, im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses, herbeizuführen.
Sollte ein Konsens nicht zustande kommen, wird eine Abstimmung durchgeführt.
Stimmberechtigt sind hierbei ausschließlich Black and Indigineous People of
Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen, die
Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen NRW und/oder Grüne Jugend NRW,
welche in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens zweimal an einer Sitzung
des Empowerment-Netzwerkes teilgenommen haben.
§ 4 Funktionen einzelner Mitglieder
Die Gesamtheit des Teilnehmer:innen-Kreises der Black and Indigineous People of
Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen wird
als Gesamtforum bezeichnet, die sich zumindest einmal im Quartal eines
Kalenderjahres versammelt.
Aus dem Teilnehmer:innen-Kreises heraus ist ein Koordinator:innen-Kreis zu
wählen. Der Koordinator:innen-Kreis besteht aus 10 Personen (Aus jedem
Bezirskverband in NRW 2 Personen, mindestens die Hälfte hiervon Frauen). Mind. 2
Personen aus dem Koordinator:innen-Kreis sollten von Antischwarzen-Rassismus
betroffen sein und mind. 2 Mitglieder sollten Mitglieder der Grünen Jugend NRW
sein. Der Koordinator:innen-Kreis arbeitet untereinander gleichberechtigt und
auf der Basis des Konsenses. Alle Mitglieder des Koordinator:innen-Kreises
müssen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen NRW oder Grünen Jugend NRW sein und
das Empowerment-Netzwerk administrativ gegenüber der Partei und nach außen
vertreten.
Aus dem Teilnehmer:innenkreis heraus ist eine Fachgruppe-Empowerment mit 6
Mitgliedern, davon mindestens die Hälfte Frauen, zu wählen. Mindestens 1
Mitglied sollten von Antischwarzem Rassismus betroffen sein und mindestens 1
Mitglied sollte Mitglied der Grünen Jugend NRW sein. Die Aufgabe der Fachgruppe-
Empowerment ist die konzeptionelle und methodische (Weiter-) Entwicklung von
Schutzräumen, Empowerment und Powersharing, welche dem Gesamtforum zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Er hat die Aufgabe vor allem nach innen zu
agieren, ohne jedoch eine organisatorische Aufgabe zu übernehmen.
Der Koordinator:innen-Kreis und die Fachgruppe "Empowerment" beschließen einen
Abstimmungs-, Arbeits- und Kommunikationsrahmen, der das Zusammenwirken und die
Aufgabenteilung festlegt.
Einzelne weitere administrative und organisatorische Aufgaben können an weitere
Mitglieder des Netzwerkes verteilt werden. Die Mitarbeit aller Teilnehmenden
wird
ausdrücklich erwünscht.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen,
ohne die Enthaltungen mitzuzählen. An der Wahl können nur Mitglieder der Partei
Bündnis 90/
Die Grünen NRW und/oder Grüne Jugend NRW teilnehmen, die in den letzten zwölf
Monaten mindestens zwei Mal an einer Sitzung des Netzwerks teilgenommen haben.
Einzelne weitere administrative und organisatorische Aufgaben können aber an
weitere Mitglieder des Netzwerkes verteilt werden.
Sollte eine Person im Koordinator:innen-Kreis ihre Funktion vorzeitig ablegen
(z.B. auf eigenen Wunsch oder Abwahl), so ist bis zur übernächsten Sitzung ein/e
neue Person durch das Netzwerk nachzuwählen.
Für die Nachwahl gelten die gleichen Bedingungen wie für die ordentliche Wahl.
Für die Abwahleines Mitglieds des Netzwerkes, das eine Funktion im
Netzwerk ausübt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Abwahltermin erfolgt
nach
Vorschlag erst zum nächsten Treffen des Netzwerks.
§ 5 Formalia
Die Die Sitzungsleitung wird am Sitzungstag bestimmt.
Die Einladefrist zu einer Sitzung des Arbeitskreises beträgt zehn Tage.
Redner:innen-Listen werden genderquotiert geführt, Frauen* und Männer* reden
abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen* erschöpft, können den weiblichen
Vorrednerinnen weitere Redezeiten erteilt werden bis die männlichen Redner
ausgeglichen sind. Bleiben die männlichen Redner weiterhin übrig oder begehrt
keine weibliche Vorrednerin weitere Redezeit, so können die anwesenden
stimmberechtgten Frauen bestimmen, ob die Debatte fortgesetzt wird. Hierzu
sollen die versammelten stimmberechtigten Frauen* ausdrücklich befragt werden ,
ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
§ 6 Anträge
Die Antragsfrist endet zwei Tage vor der nächsten Sitzung.
Die Antragsfrist für eine Abwahl beträgt 14 Tage.
§ 7 Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Empowerment-Netzwerkes geändert werden.
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