redaktionelle Änderungen
Antrag: | Geschäftsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Hasret Karacuban (KV Köln) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.04.2021, 23:58 |
Antrag: | Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Hasret Karacuban (KV Köln) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.04.2021, 23:58 |
und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen offen, die Mitglied der GRÜNEN oder der GRÜNEN JUGEND sind. offen. Insbesondere sind Women of Colour mit Ihrer Mehrfachdiskriminierung eingeladen, in dem Netzwerk mitzuarbeiten.
Wir bieten uns aktiv als erste innerparteiliche Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung und Benachteiligung an, sowie als Mediator*in bei innerparteilichen Konflikten an. an.
Als Empowerment-Netzwerk arbeiten wir an der Weiterentwicklung der Parteistrukturen von Bündnis90/Die Grünen NRW und Grüne Jugend NRW mit hin zu mehr Vielfalt und mehr rassismuskritischen Bewusstseins, stellen Arbeitszusammenhänge
Das Empowerment-Netzwerk arbeitet zunächstzuerst konsensorientiert. Es versucht, Beschlüsse und Entscheidungen -, unter Einbeziehung aller mitwirkenden Mitglieder des Netzwerkes, im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses-, herbeizuführen.
Stimmberechtigt sind hierbei ausschließlich Black and Indigineous People of Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen, die entweder Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen NRW und/oder Grüne Jugend und zusätzlichNRW, welche in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal an einer Sitzung des Empowerment-Netzwerkes teilgenommen haben, sind.
Unter dieser Maßgabe ist ausAus dem Teilnehmer:innen-Kreises heraus ist ein Koordinator:innen-Kreis zu wählen. Der Koordinator:innen-Kreis besteht aus zehn10 Personen (aus(Aus jedem Bezirskverband in NRW 2 Personen, mindestens die Hälfte hiervon Frauen). Mind. zwei2 Personen aus dem Koordinator:innen-Kreis sollten von Antischwarzen-Rassismus ausgesetztbetroffen sein und mindestens zweimind. 2 Mitglieder sollten vonMitglieder der Grünen Jugend NRW sein. Der Koordinator:innen-Kreis arbeitet untereinander gleichberechtigt und auf der Basis des Konsenses. SieAlle Mitglieder des Koordinator:innen-Kreises müssen Mitglieder dervon Bündnis 90/Die Grünen ParteiNRW oder Grünen Jugend NRW sein und das Empowerment-Netzwerk administrativ tätig sowie seine Interessen gegenüber der Partei und nach außen hin vertreten.
Aus dem Teilnehmer:innenkreis heraus ist eine Fachgruppe-Empowerment mit sechs6 Mitgliedern, davon mindestens die Hälfte Frauen, zu wählen. Mindestens ein1 Mitglied solltesollten von Antischwarzem Rassismus ausgesetztbetroffen sein und mindestens ein1 Mitglied sollte ausMitglied der Grünen Jugend stammenNRW sein. Die Aufgabe der Fachgruppe "Empowerment"-Empowerment ist die konzeptionelle und methodische (Weiter-) Entwicklung von Schutzräumen, Empowerment und Powersharing, die derwelche dem Gesamtforum zur Beschlussfassung vorgelegt werden. EsEr hat die Aufgabe vor allem die Aufgabe, in die Partei hineinnach innen zu wirkenagieren, ohne jedoch eine organisatorische Aufgabe zu übernehmen.
Mitglieder des Netzwerkes verteilt werden. Die Mitarbeit aller Teilnehmer:innen istTeilnehmenden wird
Die Zeitdauer bis zur Neuwahl beträgt zwei Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen (ohne Enthaltungen).Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen, ohne die Enthaltungen mitzuzählen. An der Wahl können nur Mitglieder der Partei Bündnis 90/
dieDie Grünen NRW und/oder Grüne Jugend NRW teilnehmen, die in den letzten zwölf Monaten mindestens zwei Mal am Netzwerkan einer Sitzung des Netzwerks teilgenommen haben. Einzelne weitere administrative und organisatorische Aufgaben können aber an weitere Mitglieder
Als Abwahlkriterium für ein MitgliedFür die Abwahleines Mitglieds des Netzwerkes, das eine Funktion im
Vorschlag erst zum nächsten Treffen des ArbeitskreisesNetzwerks.
Die Die Sitzungsleitung wird am Sitzungstag bestimmt.
§ 1 Präambel
Der Name des Netzwerkes lautet "BUNT GRÜN NRW“. Das Netzwerk steht ALLEN BIPoC
und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen offen, die Mitglied
der GRÜNEN oder der GRÜNEN JUGEND sind. offen. Insbesondere sind Women of Colour mit
Ihrer Mehrfachdiskriminierung eingeladen, in dem Netzwerk mitzuarbeiten.
§ 2 Arbeitsrahmen
Wir als Bunt Grün NRW verstehen uns als geschützter Raum für BIPoCs und Menschen
mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen. Innerhalb unseres Empowerment-
Netzwerks können wir unsere Positionen entwickeln, Sachverhalte aus unserer
Perspektive beleuchten, unsere Erfahrungen austauschen und uns gegenseitig bei
der Entfaltung unseres Potentials unterstützen.
Wir bieten uns aktiv als erste innerparteiliche Anlaufstelle für Betroffene von
Diskriminierung und Benachteiligung an, sowie als Mediator*in bei
innerparteilichen Konflikten an. an.
Als Empowerment-Netzwerk arbeiten wir an der Weiterentwicklung der
Parteistrukturen von Bündnis90/Die Grünen NRW und Grüne Jugend NRW mit hin zu mehr
Vielfalt und mehr rassismuskritischen Bewusstseins, stellen Arbeitszusammenhänge
zu außerparlamentarischen Bewegungen, Organisationen und wissenschaftlichen
Institutionen her und stehen den Parteigremien und Fraktionen auf allen Ebenen
beratend zur Seite.
Bunt Grün NRW sieht sich als ergänzendes Netzwerk der Partei.
§ 3 Entscheidungsfindung
Das Empowerment-Netzwerk arbeitet zunächstzuerst konsensorientiert. Es versucht,
Beschlüsse und Entscheidungen -, unter Einbeziehung aller mitwirkenden Mitglieder
des Netzwerkes, im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses-, herbeizuführen.
Sollte ein Konsens nicht zustande kommen, wird eine Abstimmung durchgeführt.
Stimmberechtigt sind hierbei ausschließlich Black and Indigineous People of
Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen, die Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen NRW und/oder Grüne Jugend
entweder und NRW, welche in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal an einer
zusätzlich
Sitzung des Empowerment-Netzwerkes teilgenommen haben, sind.
§ 4 Funktionen einzelner Mitglieder
Die Gesamtheit des Teilnehmer:innen-Kreises der Black and Indigineous People of
Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen wird
als Gesamtforum bezeichnet, die sich zumindest einmal im Quartal eines
Kalenderjahres versammelt.
Unter dieser Maßgabe ist ausAus dem Teilnehmer:innen-Kreises heraus ist ein Koordinator:innen-Kreis zu wählen. Der Koordinator:innen-Kreis besteht aus zehn10
Personen (aus(Aus jedem Bezirskverband in NRW 2 Personen, mindestens die Hälfte
hiervon Frauen). Mind. zwei2 Personen aus dem Koordinator:innen-Kreis sollten von
Antischwarzen-Rassismus ausgesetztbetroffen sein und mindestens zweimind. 2 Mitglieder sollten vonMitglieder der Grünen Jugend NRW sein. Der Koordinator:innen-Kreis arbeitet untereinander
gleichberechtigt und auf der Basis des Konsenses. SieAlle Mitglieder des Koordinator:innen-Kreises müssen Mitglieder dervon Bündnis 90/Die
Grünen ParteiNRW oder Grünen Jugend NRW sein und das Empowerment-Netzwerk administrativ gegenüber der Partei und nach außen
tätig sowie seine Interessen hin vertreten.
Aus dem Teilnehmer:innenkreis heraus ist eine Fachgruppe-Empowerment mit sechs6
Mitgliedern, davon mindestens die Hälfte Frauen, zu wählen. Mindestens ein1
Mitglied solltesollten von Antischwarzem Rassismus ausgesetztbetroffen sein und mindestens ein1
Mitglied sollte ausMitglied der Grünen Jugend stammenNRW sein. Die Aufgabe der Fachgruppe -Empowerment ist die konzeptionelle und methodische (Weiter-) Entwicklung von
"Empowerment"
Schutzräumen, Empowerment und Powersharing, die derwelche dem Gesamtforum zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. EsEr hat die Aufgabe vor allem die Aufgabe, in die Partei nach innen zu
hineinwirkenagieren, ohne jedoch eine organisatorische Aufgabe zu übernehmen.
Der Koordinator:innen-Kreis und die Fachgruppe "Empowerment" beschließen einen
Abstimmungs-, Arbeits- und Kommunikationsrahmen, der das Zusammenwirken und die
Aufgabenteilung festlegt.
Einzelne weitere administrative und organisatorische Aufgaben können an weitere
Mitglieder des Netzwerkes verteilt werden. Die Mitarbeit aller Teilnehmer:innen Teilnehmenden wird
ist
ausdrücklich erwünscht.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen, ohne die Enthaltungen mitzuzählen. An der Wahl können nur Mitglieder der
Die Zeitdauer bis zur Neuwahl beträgt zwei Jahre. Für die Wahl entscheidet die
Mehrheit der Stimmen (ohne Enthaltungen).
Partei Bündnis 90/
dieDie Grünen NRW und/oder Grüne Jugend NRW teilnehmen, die in den letzten zwölf Monaten
mindestens zwei Mal am Netzwerkan einer Sitzung des Netzwerks teilgenommen haben. Einzelne weitere
administrative und organisatorische Aufgaben können aber an weitere Mitglieder
des Netzwerkes verteilt werden.
Sollte eine Person im Koordinator:innen-Kreis ihre Funktion vorzeitig ablegen
(z.B. auf eigenen Wunsch oder Abwahl), so ist bis zur übernächsten Sitzung ein/e
neue Person durch das Netzwerk nachzuwählen.
Für die Nachwahl gelten die gleichen Bedingungen wie für die ordentliche Wahl.
Als Abwahlkriterium für ein MitgliedFür die Abwahleines Mitglieds des Netzwerkes, das eine Funktion im
Netzwerk ausübt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Abwahltermin erfolgt
nach
Vorschlag erst zum nächsten Treffen des ArbeitskreisesNetzwerks.
§ 5 Formalia
Die Die Sitzungsleitung wird am Sitzungstag bestimmt.
Die Einladefrist zu einer Sitzung des Arbeitskreises beträgt zehn Tage.
Redner:innen-Listen werden genderquotiert geführt, Frauen* und Männer* reden
abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen* erschöpft, sind die versammelten
stimmberechtigten Frauen* zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
§ 6 Anträge
Die Antragsfrist endet zwei Tage vor der nächsten Sitzung.
Die Antragsfrist für eine Abwahl beträgt 14 Tage.
§ 7 Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Empowerment-Netzwerkes geändert werden.
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