Sprachliche und grammatikalische Korrekturen.
Antrag: | Geschäftsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Lamya Kaddor (KV Duisburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.04.2021, 15:00 |
Antrag: | Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Lamya Kaddor (KV Duisburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.04.2021, 15:00 |
and Indigineous People of Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen offen. Insbesondere sind Womanen of Colour mit Ihrer Mehrfachdiskriminierung eingeladen, in dem Netzwerk mitzuarbeiten.
Diskriminierung und Benachteiligung an sowie als Mediator*in bei innerparteilichen Konflikten an.
Als Empowerment-Netzwerk arbeiten wir an der Weiterentwicklung der Parteistrukturen von Bündnis90/Die Grünen und Grüne Jugend mit; undmit. Wir stellen Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegungen, Organisationen und wissenschaftlichen Institutionen her; stehther und stehen den Parteigremien und Fraktionen auf allen Ebenen beratend zur Seite.
Bunt Grün NRW betrachtetsieht sich als ergänzendes Netzwerk der Partei an.
Das Empowerment-Netzwerk arbeitet zuerstzunächst konsensorientiert. Er versuchtEs versucht, Beschlüsse und Entscheidungen, - unter Einbeziehung aller mitwirkenden Mitglieder des Netzwerkes, im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses,- herbeizuführen.
Stimmberechtigt sind hierbei ausschließlich Black and Indigineous People of Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen[Leerzeichen], die entweder Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen und/oder Grüne Jugend, welche und zusätzlichin den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal an einer Sitzung des Empowerment-Netzwerkes teilgenommen haben, sind.
Die Gesamtheit des Teilnehmer:innen-Kreises wird als Gesamtforum bezeichnet, welchesdie sich zumindest einmal im Quartal eines JahresKalenderjahres versammelt.
AusUnter dieser Maßgabe ist aus dem Teilnehmer:innen-Kreises heraus ist ein Koordinator:innen-Kreis zu wählen. Der Koordinator:innen-Kreis besteht aus 10zehn Personen (Aus(aus jedem Bezirskverband in NRW 2 Personen, mindestens die Hälfte hiervon Frauen of Colour). Mind. 2zwei Personen aus dem Koordinator:innen-Kreis sollten Antischwarzen-Rassismus ausgesetzt sein und mind. 2mindestens zwei Mitglieder sollten von der Grünen Jugend sein. Der Koordinator:innen-Kreis arbeitet untereinander gleichberechtigt und auf der Basis des Konsenses. Sie müssen Mitglieder der gGrünen Partei oder Grünen Jugend sein und demdas Empowerment-Netzwerk administrativ, tätig sowie seine Interessen gegenüber der Partei und nach außen hin, vertreten.
Aus dem Teilnehmer:innenkreis heraus ist eine Fachgruppe-Empowerment mit 6sechs Mitgliedern, davon mindestens die Hälfte Frauen of Colour, zu wählen. Mindestens 1ein Mitglied sollten Antischwarzem Rassismus ausgesetzt sein und mindestens 1ein Mitglied sollten aus der Grünen Jugend seinstammen. Die Aufgabe des Fachgruppe-Empowermentder Fachgruppe "Empowerment" ist die konzeptionelle und methodische (Weiter-) Entwicklung von Schutzräumen, Empowerment und Powersharing, welche demdie der Gesamtforum zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es hat die Aufgabe vor allem nach innendie Aufgabe, in die Partei hinein zu agierenwirken, ohne jedoch eine organisatorische Aufgabe zu übernehmen.
Der Koordinator:innen-Kreis und derdie Fachgruppe Empowerment"Empowerment" beschließen einen Abstimmungs-, Arbeits- und Kommunikationsrahmen, welchesder das Zusammenwirken und die Aufgabenteilung abstimmtfestlegt.
Mitglieder des Netzwerkes verteilt werden. Die Mitarbeit aller Teilnehmer wird:innen ist
dringendausdrücklich erwünscht.
Die Zeitdauer bis zur Wiederwahl beträgt 2 Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen, ohne die Enthaltungen mitzuzählen.Neuwahl beträgt zwei Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen (ohne Enthaltungen). An der Wahl können nur Mitglieder der Partei Bündnis 90/
die Grünen und/oder Grüne Jugend teilnehmen, die in den letzten 12zwölf Monaten mindestens zwei Mal am Netzwerk teilgenommen haben. Einzelne weitere
Sollte eine Person im Koordinator:innen-Kreis ihren Postenihre Funktion vorzeitig ablegen (z.B. auf eigenen Wunsch oder Abwahl), so ist bis zur übernächsten Sitzung ein/e neue Person durch dendas Netzwerk nachzuwählen.
Netzwerk ausübt, ist dieeine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Abwahltermin erfolgt nach
Die Sitzungsleitung werdenwird am Sitzungstag bestimmt.
Die Einladefrist zu einer Sitzung des Arbeitskreises beträgt 10zehn Tage.
Redner:innen-Listen werden Ggenderquotiert geführt, Frauen* und Männer* reden abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen* erschöpft, sind die versammelten
Die Antragsfrist beträgt bis zu 2 Tagenzwei Tage vor der nächsten Sitzung.
§ 1 Präambel
Der Name des Netzwerkes lautet "BUNT Grün NRW“. Das Netzwerk steht ALLEN Black
and Indigineous People of Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten
Diskriminierungserfahrungen offen. Insbesondere sind Womanen of Colour mit Ihrer
Mehrfachdiskriminierung eingeladen, in dem Netzwerk mitzuarbeiten.
§ 2 Arbeitsrahmen
Wir als Bunt Grün NRW verstehen uns als geschützter Raum für BIPoCs und Menschen
mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen. Innerhalb unseres Empowerment-
Netzwerks können wir unsere Positionen entwickeln, Sachverhalte aus unserer
Perspektive beleuchten, unsere Erfahrungen austauschen und uns gegenseitig bei
der Entfaltung unseres Potentials unterstützen.
Wir bieten uns aktiv als erste innerparteiliche Anlaufstelle für Betroffene von
Diskriminierung und Benachteiligung an sowie als Mediator*in bei
innerparteilichen Konflikten an.
Als Empowerment-Netzwerk arbeiten wir an der Weiterentwicklung der
Parteistrukturen von Bündnis90/Die Grünen und Grüne Jugend mit; undmit. Wir stellen
Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegungen, Organisationen und
wissenschaftlichen Institutionen her; stehther und stehen den Parteigremien und Fraktionen auf
allen Ebenen beratend zur Seite.
Bunt Grün NRW betrachtetsieht sich als ergänzendes Netzwerk der Partei an.
§ 3 Entscheidungsfindung
Das Empowerment-Netzwerk arbeitet zuerstzunächst konsensorientiert. Er versuchtEs versucht,
Beschlüsse und Entscheidungen, - unter Einbeziehung aller mitwirkenden Mitglieder
des Netzwerkes, im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses,- herbeizuführen.
Sollte ein Konsens nicht zustande kommen, wird eine Abstimmung durchgeführt.
Stimmberechtigt sind hierbei ausschließlich Black and Indigineous People of
Colour (BIPoC) und Menschen mit rassifizierten Diskriminierungserfahrungen , die entweder
Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen und/oder Grüne Jugend, welche und zusätzlichin den
zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal an einer Sitzung des
Empowerment-Netzwerkes teilgenommen haben, sind.
§ 4 Funktionen einzelner Mitglieder
Die Gesamtheit des Teilnehmer:innen-Kreises wird als Gesamtforum bezeichnet, welchesdie sich zumindest einmal im Quartal eines JahresKalenderjahres versammelt.
AusUnter dieser Maßgabe ist aus dem Teilnehmer:innen-Kreises heraus ist ein Koordinator:innen-Kreis zu
wählen. Der Koordinator:innen-Kreis besteht aus 10zehn Personen (Aus(aus jedem
Bezirskverband in NRW 2 Personen, mindestens die Hälfte hiervon Frauen of
Colour). Mind. 2zwei Personen aus dem Koordinator:innen-Kreis sollten Antischwarzen-
Rassismus ausgesetzt sein und mind. 2mindestens zwei Mitglieder sollten von der Grünen Jugend
sein. Der Koordinator:innen-Kreis arbeitet untereinander gleichberechtigt und
auf der Basis des Konsenses. Sie müssen Mitglieder der gGrünen Partei oder Grünen
Jugend sein und demdas Empowerment-Netzwerk administrativ, tätig sowie seine Interessen gegenüber der Partei und
nach außen hin, vertreten.
Aus dem Teilnehmer:innenkreis heraus ist eine Fachgruppe-Empowerment mit 6sechs
Mitgliedern, davon mindestens die Hälfte Frauen of Colour, zu wählen. Mindestens 1ein Mitglied sollten Antischwarzem Rassismus ausgesetzt sein und mindestens 1ein
Mitglied sollten aus der Grünen Jugend seinstammen. Die Aufgabe des Fachgruppe-der Fachgruppe "Empowerment" ist die konzeptionelle und methodische (Weiter-) Entwicklung von
Empowerment
Schutzräumen, Empowerment und Powersharing, welche demdie der Gesamtforum zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Es hat die Aufgabe vor allem nach innendie Aufgabe, in die Partei hinein zu agierenwirken, ohne jedoch eine organisatorische Aufgabe zu übernehmen.
Der Koordinator:innen-Kreis und derdie Fachgruppe Empowerment"Empowerment" beschließen einen
Abstimmungs-, Arbeits- und Kommunikationsrahmen, welchesder das Zusammenwirken und
die Aufgabenteilung abstimmtfestlegt.
Einzelne weitere administrative und organisatorische Aufgaben können an weitere
Mitglieder des Netzwerkes verteilt werden. Die Mitarbeit aller Teilnehmer wird:innen ist
dringendausdrücklich erwünscht.
Die Zeitdauer bis zur Wiederwahl beträgt 2 Jahre. Für die Wahl entscheidet die Neuwahl beträgt zwei Jahre. Für die Wahl entscheidet die Mehrheit der Stimmen (ohne Enthaltungen). An der Wahl können nur
Mehrheit der Stimmen, ohne die Enthaltungen mitzuzählen.
Mitglieder der Partei Bündnis 90/
die Grünen und/oder Grüne Jugend teilnehmen, die in den letzten 12zwölf Monaten
mindestens zwei Mal am Netzwerk teilgenommen haben. Einzelne weitere
administrative und organisatorische Aufgaben können aber an weitere Mitglieder
des Netzwerkes verteilt werden.
Sollte eine Person im Koordinator:innen-Kreis ihren Postenihre Funktion vorzeitig ablegen
(z.B. auf eigenen Wunsch oder Abwahl), so ist bis zur übernächsten Sitzung ein/e
neue Person durch dendas Netzwerk nachzuwählen.
Für die Nachwahl gelten die gleichen Bedingungen wie für die ordentliche Wahl.
Als Abwahlkriterium für ein Mitglied des Netzwerkes, das eine Funktion im
Netzwerk ausübt, ist dieeine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Abwahltermin erfolgt
nach
Vorschlag erst zum nächsten Treffen des Arbeitskreises.
§ 5 Formalia
Die
Sitzungsleitung werdenwird am Sitzungstag bestimmt.
Die Einladefrist zu einer Sitzung des Arbeitskreises beträgt 10zehn Tage.
Redner:innen-Listen werden Ggenderquotiert geführt, Frauen* und Männer* reden
abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen* erschöpft, sind die versammelten
stimmberechtigten Frauen* zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
§ 6 Anträge
Die Antragsfrist beträgt bis zu 2 Tagenzwei Tage vor der nächsten Sitzung.
Die Antragsfrist für eine Abwahl beträgt 14 Tage.
§ 7 Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Empowerment-Netzwerkes geändert werden.
Sprachliche und grammatikalische Korrekturen.
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